Informationsservice zum ERV

Elektronischer
Rechtsverkehr.

Postfächer verstehen. Meldungen im Blick behalten.

Der kompakte Wegweiser für Kanzleien, Notariate, Behörden und weitere Beteiligte.

Schematische Übersicht – keine Darstellung sämtlicher Versandbeziehungen.

Welches Postfach passt zu wem?

beA

Anwaltspostfach

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Postfach erklärt

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach Das beA ist der berufsbezogene Zugang für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und weiteren erreichbaren Beteiligten. Es wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer bereitgestellt.

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beN

Notarpostfach

Für Notarinnen und Notare

Postfach erklärt

Besonderes elektronisches Notarpostfach Das beN ist das berufsbezogene Postfach der Bundesnotarkammer für die sichere elektronische Kommunikation im Notariat. Die Nutzung erfolgt über geeignete notarielle Anwendungen.

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beSt

Steuerberaterpostfach

Für den steuerberatenden Berufsstand

Postfach erklärt

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach Das beSt wird durch die Bundessteuerberaterkammer bereitgestellt. Es dient der elektronischen Kommunikation mit Gerichten und weiteren erreichbaren Beteiligten. Informationen, Einrichtung und Support bietet die Steuerberaterplattform.

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beBPo

Behördenpostfach

Für Behörden und öffentliche Stellen

Postfach erklärt

Besonderes elektronisches Behördenpostfach Das beBPo ist ein identifizierter Zugang für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zur sicheren elektronischen Kommunikation mit der Justiz. Einrichtung und Freischaltung richten sich nach den zuständigen Stellen.

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eBO

Bürger- und Organisationenpostfach

Für Personen, Unternehmen und Vereine

Postfach erklärt

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach Das eBO eröffnet nach Identifizierung des Postfachinhabers einen sicheren Übermittlungsweg für natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen. Es eignet sich insbesondere für umfangreichere Kommunikation. Software und Anbieter können gewählt werden.

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MJP

Mein Justizpostfach

Für natürliche Personen

Postfach erklärt

Mein Justizpostfach Mein Justizpostfach ist ein kostenfreier browserbasierter Zugang für die Kommunikation in Privatangelegenheiten. Die Einrichtung erfolgt mit Identifizierung über die BundID. Organisationen können das MJP nicht nutzen; für sie kommt insbesondere das eBO in Betracht.

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Störungs- und Wartungsinformationen

Serverseitiger Quellenabruf
Quellenabruf ist kein Nachweis der Systemverfügbarkeit.

Diese Übersicht zeigt veröffentlichte Quellenauszüge, führt aber keine eigenen Versand- oder Empfangstests durch. Maßgeblich sind die vollständigen Originalmeldungen.

beA · Supportportal

Quelle abgerufen

Quellenausschnitt

HINWEIS: Einschränkungen bei der Signatur innerhalb der Kanzleisoftware seit 15.10.2026

Letzter erfolgreicher Abruf:
16.10.2026., 23:45:22 Uhr

Einträge und Details (8)
Originalquelle öffnen ↗

Neueste veröffentlichte Überschriften; die Liste kann bereits erledigte oder historische Meldungen enthalten.

beN · Bundesnotarkammer

Quelle abgerufen

Quellenausschnitt

Verfügbarkeitsinformationen der Bundesnotarkammer

Verfügbarkeiten aller Anwendungen der Bundesnotarkammer Letzte Aktualisierung 16.10.2026, 14:16 Uhr Derzeit liegt keine Störung vor. Ankündigung Wartungsarbeiten Am Mittwoch, den 21.10.2026 ab 12 Uhr wird eine Versionsaktualisierung für fol …

Letzter erfolgreicher Abruf:
16.10.2026., 23:45:22 Uhr

Aktualisierungsangabe der Quelle: 16.10.2026, 14:16 Uhr

Einträge und Details (1)

Verfügbarkeitsinformationen der Bundesnotarkammer ↗

Verfügbarkeiten aller Anwendungen der Bundesnotarkammer Letzte Aktualisierung 16.10.2026, 14:16 Uhr Derzeit liegt keine Störung vor. Ankündigung Wartungsarbeiten Am Mittwoch, den 21.10.2026 ab 12 Uhr wird eine Versionsaktualisierung für folgende XNP-Module durchgeführt: Verwahrungsverzeichnis In diesem Zeitraum werden die Anwendungen und ihre Funktionen ggf. vorübergehend nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Des Weiteren kann es bei der Nutzung des Notarverzeichnisses zu Einschränkungen kommen. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten informieren wir Sie hierüber auf dieser Seite. Ein anschließender Neustart der XNP-Anwendung wird empfohlen.

Quellenauszug. Geltungsbereich und Zeiträume im Original prüfen.

Originalquelle öffnen ↗

Die Quelle betrifft Anwendungen der Bundesnotarkammer. Welche Anwendung betroffen ist, ergibt sich aus dem Originaltext.

beSt · Steuerberaterplattform

Quelle abgerufen

Quellenausschnitt

Störungen und Wartungen der Steuerberaterplattform

Aktuelle Störungen Alle Anwendungen sind uneingeschränkt verfügbar. Geplante Wartungen Es sind zur Zeit keine Wartungsarbeiten geplant.

Letzter erfolgreicher Abruf:
16.10.2026., 23:45:22 Uhr

Einträge und Details (1)
Originalquelle öffnen ↗

Quellenauszug zu aktuellen Störungen und geplanten Wartungen der Steuerberaterplattform.

EGVP · Justiz

Quelle abgerufen

Quellenausschnitt

Wartungsarbeiten

die Bundesbehörden insbesondere Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie das Bundesverfassungsgericht (Bund)

Letzter erfolgreicher Abruf:
16.10.2026., 23:45:22 Uhr

Einträge und Details (6)

Wartungsarbeiten ↗

die Bundesbehörden insbesondere Bundesagentur für Arbeit und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie das Bundesverfassungsgericht (Bund)

Hinweis · aktuell

Originalquelle öffnen ↗

Meldungen aus dem EGVP-Verbund. Betroffene Länder, Empfänger und Zeiträume im Original prüfen.

Anzeige beim Seitenaufruf geladen: 16.10.2026., 23:45:22 Uhr. Quellenabruf im Fünf-Minuten-Intervall.

Hinweise zur Aktualisierung und Nutzung

Mit aktiviertem JavaScript wird die Anzeige alle 60 Sekunden nachgeladen, solange der Browser-Tab sichtbar ist. Die offiziellen Quellen werden serverseitig frühestens alle fünf Minuten neu abgerufen. Der angezeigte Abrufzeitpunkt beschreibt den Abruf dieser Quelle, nicht den Zeitpunkt einer eigenen Funktionsprüfung.

Quellenauszüge können unvollständig sein und bereits erledigte Störungen oder erst bevorstehende Wartungen enthalten. Ein leerer Feed oder ein fehlgeschlagener Abruf bedeutet nicht, dass keine Störung besteht. Die betroffenen Empfänger, Systeme und Zeiträume sind anhand der Originalmeldung zu prüfen.

Diese Seite ist keine vollständige Störungshistorie und ersetzt weder eine eigene Störungsdokumentation noch die Prüfung einer fristwahrenden Einreichung. Eine vollständige oder verzögerungsfreie Veröffentlichung wird nicht zugesichert. Ohne Seitenzugriffe erfolgt eine Hintergrundaktualisierung nur, wenn der Betreiber einen entsprechenden Cronjob eingerichtet hat.

Sicher einreichen.
Sorgfältig dokumentieren.

01

Form
prüfen

Empfängerpostfach, Dateiformat, Signatur und Absenderberechtigung kontrollieren.

02

Eingang
kontrollieren

Automatisierte Eingangsbestätigung prüfen und maßgebliche Übermittlungsprotokolle sichern.

03

Störung
dokumentieren

Zeitpunkt, Fehlermeldung, Empfänger und Versandversuche konkret festhalten.

Häufige Fragen

Was unterscheidet MJP und eBO?

Mein Justizpostfach ist ein kostenfreier Zugang für natürliche Personen und die gelegentliche Kommunikation in Privatangelegenheiten. Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach kann auch von Unternehmen, Vereinen und anderen Organisationen genutzt werden. Es eignet sich insbesondere für umfangreichere Kommunikation; Software und Anbieter können gewählt werden.

Offizielle Postfachübersicht ↗

Was ist bei einer technischen Störung zu beachten?

Fehlermeldungen, Zeitpunkte, betroffene Empfänger und Versandversuche sollten dokumentiert werden. Im Anwendungsbereich des § 130d ZPO bleibt bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Eine veröffentlichte Störungsmeldung ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls und verlängert keine Frist automatisch.

§ 130d ZPO ↗

Welche Signatur- und Formanforderungen gelten?

Nach § 130a Absatz 3 ZPO muss das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein Postfachzugang allein genügt deshalb nicht für jede formwirksame Einreichung. Absenderidentität, Berechtigungen und das jeweils anwendbare Verfahrensrecht sind zu prüfen. Eine gewöhnliche E-Mail ersetzt keine formgerechte elektronische Einreichung im Sinne des § 130a ZPO.

§ 130a ZPO ↗